Sonia Reisner
Sandra Ninka
Petra Schubert
Sie erreichen unseren Vorstand unter vorstand@canifair.de
Koordination der Vermittlungen:
Petra Schubert: s.reisner@canifair.de
unsere Vermittler:
Selina Lehmann s.lehmann@canifair.de - Telefon: 01520-5377540
Sonia Reisner: s.reisner@canifair.de - Telefon: 0157-77004890
Sandra Olbricht: s.olbricht@canifair.de - Telefon: 0178-6961806
Aileen Lohöfener: a.lohoefener@canifair.de - Telefon: 0172-7548138
Roxanne Motté: rmttcnfrd - Telefon: 0176-56910287
für Administration und Mitgliedschaften:
Sandra Ninka: s.ninka@canifair.de - Telefon: 02373-391010
für Werbematerial und Design:
Birgit Behr: b.behr@canifair.de - Telefon: 0214-3284650
für Fahrtplanung der Vierbeiner, Führung der Veterinäramtunterlagen und Kommunikation nach Ungarn:
Petra Schubert: p.schubert@canifair.de
für den Newsletter und Presse:
Roxanne Motté: newsletter@canifair.de
für die Anzeigenpflege bei Tasso/Shelta:
Christina Wolk: c.wolk@canifair.de
Selina Lehmann s.lehmann@canifair.de
für die Anzeigenpflege bei tiervermittlung.de und unterstützend für die die Anzeigenpflege bei Tasso/Shelta:
Susanne van der Weyden: s.vanderweyden@canifair.de
für die Anzeigenpflege bei edogs.de:
Sandra Olbricht: s.olbricht@canifair.de
Susanne van der Weyden: s.vanderweyden@canifair.de
für die Fahrtenbesetzung:
für die GPS-Tracker und Kooperation mit Tractive:
Jannis Erdmann: jrdmnncnfrd
für die Reisetickets:
Roxanne Motté: rmttcnfrd
Friederike Erdmann: frdmnncnfrd
für die Rubrik "Zuhause gefunden":
Peter Ludwig: pldwgcnfrd.
Birgit Behr kssrrcnfrd
Zieladresse für Rechnungen:
Canifair e.V.
z.Hdn. Birgit Behr
Max-Liebermann-Strasse 6
51375 Leverkusen
Spenden und Zuwendungen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) können wir bei Bedarf einen Beleg mit den erforderlichen Informationen zum steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer zur Verfügung stellen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte unter kssrrcnfrd.
Achtung: Die Grenze von 300 Euro zum Erhalt einer Spendenbescheinigung gilt nur für Einzelspenden! Mehrer Spenden, die über das Jahr hinweg getätigt wurden und die insgesamt 300 Euro überschreiten, gelten hierbei nicht. Hierbei sind die Einzelbeträge ausschlaggebend, die dem einfachen Spendennachweis unterliegen.