Sonia Reisner
Jannis Erdmann
Sandra Olbricht
Sie erreichen unseren Vorstand unter vorstand@canifair.de
Koordination der Vermittlungen:
Sonia Reisner: s.reisner@canifair.de
unsere Vermittler:
Selina Lehmann s.lehmann@canifair.de - Telefon: 01520-5377540
Sonia Reisner: s.reisner@canifair.de - Telefon: 0157-77004890
Sandra Olbricht: s.olbricht@canifair.de - Telefon: 0178-6961806
Aileen Lohöfener: a.lohoefener@canifair.de - Telefon: 0172-7548138
Karin van Ravenzwaaij: kvnrvnzwjcnfrd - Telefon: 01512-8734043
Michael Sieven: msvncnfrd - Telefon: 0163-8466656
Melanie Breuer: mbrrcnfrd
für Administratives und Führung der Veterinäramtunterlagen:
Sonia Reisner: srsnrcnfrd
für den Newsletter und Presse:
Friederike Erdmann newsletter@canifair.de
für die Anzeigenpflege bei Tasso/Shelta:
Melanie Breuer: mbrrcnfrd
für die Anzeigenpflege bei tiervermittlung.de und edogs.de:
Susanne van der Weyden: s.vanderweyden@canifair.de
für die Fahrtenbesetzung:
Jannis Erdmann: jrdmnncnfrd
für die GPS-Tracker und Kooperation mit Tractive:
Jannis Erdmann: jrdmnncnfrd
für die Reisetickets:
Friederike Erdmann: frdmnncnfrd
Rudolf Koenen kssrrcnfrd
Zieladresse für Rechnungen:
Canifair e.V.
z.Hdn. Rudolf Koenen
Westwall 8
46282 Dorsten
Spenden und Zuwendungen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) können wir bei Bedarf einen Beleg mit den erforderlichen Informationen zum steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer zur Verfügung stellen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte unter kssrrcnfrd.
Achtung: Die Grenze von 300 Euro zum Erhalt einer Spendenbescheinigung gilt nur für Einzelspenden! Mehrer Spenden, die über das Jahr hinweg getätigt wurden und die insgesamt 300 Euro überschreiten, gelten hierbei nicht. Hierbei sind die Einzelbeträge ausschlaggebend, die dem einfachen Spendennachweis unterliegen.