Kontakt

Der Vorstand von Cani F.A.I.R. e.V.:

Sonia Reisner
Jannis Erdmann
Sandra Olbricht
Friederike Erdmann

Beisitzer: Petra Schubert

Sie erreichen unseren Vorstand unter  vorstand@canifair.de

Vermittlungen

Koordination der Vermittlungen:
Sonia Reisner: s.reisner@canifair.de

unsere Vermittler:

Selina Lehmann s.lehmann@canifair.de - Telefon: 01520-5377540

Sonia Reisner: s.reisner@canifair.de - Telefon: 0157-77004890

Sandra Olbricht: s.olbricht@canifair.de - Telefon: 0178-6961806

Aileen Lohöfener: a.lohoefener@canifair.de  - Telefon: 0172-7548138

Karin van Ravenzwaaij: kvnrvnzwjcnfrd - Telefon: 01512-8734043

Michael Sieven: msvncnfrd - Telefon: 0163-8466656

Melanie Breuer: mbrrcnfrd

Des Weiteren zuständig sind

für Werbematerial und Design: 
Birgit Behr: b.behr@canifair.de - Telefon: 0214-3284650

für Administratives und Führung der Veterinäramtunterlagen:
Petra Schubert: p.schubert@canifair.de

für den Newsletter und Presse:
Friederike Erdmann newsletter@canifair.de

für die Anzeigenpflege bei Tasso/Shelta:
Selina Lehmann s.lehmann@canifair.de

für die Anzeigenpflege bei tiervermittlung.de und unterstützend für die die Anzeigenpflege bei Tasso/Shelta:
Susanne van der Weyden: s.vanderweyden@canifair.de

für die Anzeigenpflege bei edogs.de:
Sandra Olbricht: s.olbricht@canifair.de
Susanne van der Weyden: s.vanderweyden@canifair.de

für die Fahrtenbesetzung:
Jannis Erdmann: jrdmnncnfrd

für die GPS-Tracker und Kooperation mit Tractive:
Jannis Erdmann: jrdmnncnfrd

für die Reisetickets:
Friederike Erdmann: frdmnncnfrd

für die Rubrik "Zuhause gefunden":
Peter Ludwig: pldwgcnfrd.

Kasse und Spendenbelege

Rudolf Koenen kssrrcnfrd

Zieladresse für Rechnungen:

Canifair e.V.
z.Hdn. Rudolf Koenen
Neustr. 57
46535 Dinslaken

Spenden

Spenden und Zuwendungen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. 

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. 

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) können wir bei Bedarf einen Beleg mit den erforderlichen Informationen zum steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer zur Verfügung stellen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte unter kssrrcnfrd.

Achtung: Die Grenze von 300 Euro zum Erhalt einer Spendenbescheinigung gilt nur für Einzelspenden! Mehrer Spenden, die über das Jahr hinweg getätigt wurden und die insgesamt 300 Euro überschreiten, gelten hierbei nicht. Hierbei sind die Einzelbeträge ausschlaggebend, die dem einfachen Spendennachweis unterliegen.

Vereinfachter Spendennachweis