Kontakt

Der Vorstand von Cani F.A.I.R. e.V.:

Sonia Reisner
Sandra Ninka
Petra Schubert

Sie erreichen unseren Vorstand unter 
vorstand@canifair.de

Vermittlungen

Koordination der Vermittlungen:
Petra Schubert: s.reisner@canifair.de

unsere Vermittler:

Selina Lehmann s.lehmann@canifair.de - Telefon: 01520-5377540

Sonia Reisner: s.reisner@canifair.de - Telefon: 0157-77004890

Sandra Olbricht: s.olbricht@canifair.de - Telefon: 0178-6961806

Aileen Lohöfener: a.lohoefener@canifair.de  - Telefon: 0172-7548138

Roxanne Motté: rmttcnfrd - Telefon: 0176-56910287

Des Weiteren zuständig sind

für Administration und Mitgliedschaften:
Sandra Ninka: s.ninka@canifair.de - Telefon: 02373-391010

für Werbematerial und Design: 
Birgit Behr: b.behr@canifair.de - Telefon: 0214-3284650

für Fahrtplanung der Vierbeiner, Führung der Veterinäramtunterlagen und Kommunikation nach Ungarn:
Petra Schubert: p.schubert@canifair.de

für den Newsletter und Presse:
Roxanne Motté: newsletter@canifair.de

für die Anzeigenpflege bei Tasso/Shelta:
Christina Wolk: c.wolk@canifair.de
Selina Lehmann s.lehmann@canifair.de

für die Anzeigenpflege bei tiervermittlung.de und unterstützend für die die Anzeigenpflege bei Tasso/Shelta:
Susanne van der Weyden: s.vanderweyden@canifair.de

für die Anzeigenpflege bei edogs.de:
Sandra Olbricht: s.olbricht@canifair.de
Susanne van der Weyden: s.vanderweyden@canifair.de

für die Fahrtenbesetzung:

für die GPS-Tracker und Kooperation mit Tractive:
Jannis Erdmann: jrdmnncnfrd

für die Reisetickets:
Roxanne Motté: rmttcnfrd
Friederike Erdmann: frdmnncnfrd

für die Rubrik "Zuhause gefunden":
Peter Ludwig: pldwgcnfrd.

Kasse und Spendenbelege

Birgit Behr kssrrcnfrd

Zieladresse für Rechnungen:

Canifair e.V.
z.Hdn. Birgit Behr
Max-Liebermann-Strasse 6
51375 Leverkusen

Spenden

Spenden und Zuwendungen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. 

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. 

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) können wir bei Bedarf einen Beleg mit den erforderlichen Informationen zum steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer zur Verfügung stellen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte unter kssrrcnfrd.

Achtung: Die Grenze von 300 Euro zum Erhalt einer Spendenbescheinigung gilt nur für Einzelspenden! Mehrer Spenden, die über das Jahr hinweg getätigt wurden und die insgesamt 300 Euro überschreiten, gelten hierbei nicht. Hierbei sind die Einzelbeträge ausschlaggebend, die dem einfachen Spendennachweis unterliegen.

Vereinfachter Spendennachweis